Bericht “kleine Zeitung” vom 3.02.2020

Steirische Premiere Betriebsleiterpflicht für Flugplätze fällt

Neue Freiheit unter den Wolken. Die lästige Betriebsleiterpflicht für Flugplätze endet. Das steirische Flugfeld Timmersdorf bei St. Michael ist dabei Vorreiter in Österreich.

Es sind nüchterne behördliche Sätze: „Dem Alpine-Sportflieger-Club Leoben, Timmersdorf, wird für den Zivilflugplatz Leoben-Timmersdorf die Bewilligung einer Ausnahme von der Anwesenheitspflicht des Flugplatzbetriebsleiters erteilt.“ Doch für Österreich läutet dieser Bescheid, der vor wenigen Wochen von der BH Leobenausgestellt wurde, ein neues Kapitel ein. Jahrzehntelang haben die Vereine, die die kleinen Flugplätze erhalten, dies gefordert. Seit 1. Jänner ist es nun möglich: Ein Flugplatz muss nicht ständig besetzt sein.

Es war eine Besonderheit speziell in Mitteleuropa, die andere Flugnationen entweder gar nie gekannt haben oder schon vor Jahrzehnten abgeschafft haben. In Österreich aber wollte die Behörde (Verkehrsministerium, Flugsicherung) immer an der Betriebsleiterpflicht festhalten. Dabei muss eine Person am Flugplatz anwesend und am Funk erreichbar sein, wenn jemand landen oder starten will.

Bei uns werden fast alle kleinen Flugplätze von Vereinen betrieben, die Mitglieder kümmern sich ehrenamtlich um den Erhalt des Betriebes“, sagt Michael Gaisbacher, steirischer Präsident des Aeroclubs, der die Sport- bzw. Hobbyfliegerei und dabei auch die Flugplätze vertritt. Das bedeutet, dass Vereinsmitglieder oft ihren Urlaub opfern müssen, um am Platz am Funkgerät zu warten, ob ein Flugzeug kommt oder abfliegt. „In den USA gibt der Pilot einfach seine Absicht per Funk bekannt. Jeder richtet sich danach, und unbesetzte Flugplätze sind überall üblich“, so Gaisbacher.

Schon vor Jahren wollte sich der obersteirische Flugplatz Timmersdorf (zwischen St. Michael und Kammern an der A 9 gelegen) als Testflugplatz zur Verfügung stellen. Doch die Behörde – die Luftsicherung Austrocontrol – beharrte auf der Vorschrift. Nur so könne man eine Rettungskette sichern, wenn eine Person vor Ort sei. 

Das änderte sich erst, als Norbert Hofer Minister wurde. Er war selbst Flugschüler und erwarb den Pilotenschein auf dem burgenländischen Flugplatz Punitz und bekam so Einblick in die Probleme der Vereinsflugplätze. Der Österreichische Aeroclub, geleitet vom Steirer Wolfgang Malik, fand dann Gehör beim Minister.

Der erste Flugplatz in Österreich, der den entscheidenden Bescheid in der Hand hält, ist Timmersdorf. „Wir sind sehr froh darüber“, bestätigt Günter Reisner aus Timmersdorf, der sich als Flugplatzreferent jahrelang darum bemüht hatte.

Zwar gibt es jetzt die neue Freiheit am Boden, aber zugleich auch strenge Auflagen: Der Flugplatzhalter muss regelmäßig das Flugfeld kontrollieren, anfliegende Piloten müssen (wie bisher auch) sich telefonisch oder per E-Mail anmelden. Die Piloten müssen bei Start und Landung per Funk den anderen Luftfahrtteilnehmern in Form von Blindmeldungen klarmachen, was sie vorhaben. Nur vier Flugbewegungen pro Stunde sind erlaubt. Mit Webcams wird das Areal überwacht.

Das Einzige, was jetzt noch fehlt? „Wir müssen uns erst überlegen, wie jemand seine Landegebühr von ein paar Euro hinterlassen kann – zum Beispiel in einem Postkastl“, scherzt Reisner.

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